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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Stickerei Friedrichs

Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stickerei Friedrichs erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.

Angebote und Preise
Sämtliche Angebote und Preislisten sind unverbindlich bis zur Annahme des Auftrages durch die Stickerei.
Der im Angebot ausgewiesene Gesamtpreis versteht sich in EUR und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19% sowie einer Verpackungs- und Versandpauschale.
Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers nach Fertigungsfreigabe entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Dem Auftraggeber zugestellte Muster an unbesticktem Trägermaterial (z.B. Shirts, Caps und dergleichen) können innerhalb von 14 Tagen im Originalzustand zurückgegeben werden. Andernfalls erfolgt eine Berechnung zum Einkaufspreis der Stickerei zzgl. einer Aufwands-, Porto- und Verpackungspauschale von 10,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.

Muster an besticktem Trägermaterial sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Rückgabe ist nicht möglich. Der Preis für die Musterfertigung wird bei Anforderung vereinbart. Gleiches gilt auch für aufwendig angefertigte Stickmuster auf kostenfreiem Trägermaterial (z. B. auf Stoffteilen und dergleichen).

Warenbeschreibungen sowie digitale Fotos zum Trägermaterial sowie den Design- und Stickentwürfen werden kostenfrei per E-Mail zugestellt. Kostenfrei bleiben auch einfache Stickmuster auf kostenfreiem Trägermaterialien.

Zahlungsbedingungen
Als Rechnungsdatum gilt das Datum des Warenversandes.
Der Zahlungseingang hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen, er sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Bei Banküberweisung und Scheckzahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem der Betrag dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wird.

14 Tage nach Rechnungsausstellung gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind ab dem Datum des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG zzgl. 5,00 € Mahngebühr, bei Zahlungsverzug von 21 Tage zzgl. 7,50 € Mahngebühr und bei Zahlungsverzug von 28 Tage zzgl. 10,00 € Mahngebühr zu zahlen.

Wird bekannt, dass sich der Auftraggeber in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist die Stickerei berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbekanntem Auftraggeber erfolgt die Lieferung nach Wahl der Stickerei gegen Vorkasse oder Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes. Die Lieferfristen gelten an dem Datum des Eingangs der unwiderruflichen Vorkasse bzw. Anzahlung.

Eigentumsvorbehalt
Die Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stickerei. Bei Weiterveräußerung der Waren durch den Besteller bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.

Lieferverzug
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u.dgl.), auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, werden die vereinbarten Lieferfristen unverbindlich und sind, insbesondere bei Fixterminen, neu zu vereinbaren.
Alle Liefertermine gelten ab dem Datum der vollständigen Klarheit des Auftrages.

Für die Dauer der Prüfung von Mustern durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen der Freigabe. Wird eine nachträgliche Änderung des Auftrages verlangt, welche die Fertigungsdauer beeinflusst, beginnt mit Bestätigung der Änderung eine neue Lieferzeit.
Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.

Für den Fall des Leistungsverzugs der Stickerei oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz für entgangenen Gewinn nur verlangen, wenn die Stickerei oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei frei
Haus-Lieferungen.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart ist, der Wahl der Stickerei überlassen. Es gelten die Gebührensätze des jeweiligen Paketdienstes

Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gelten die Rechte aus dem BGB.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die Stickerei nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist die Stickerei berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auf Lager zu nehmen.

Bei Verzug der Freigabe von Mustern von mehr als 2 Woche nach Auslieferung desselben, kann der gesamte Auftragswert in Rechnung gestellt werden. Die Ware wird dann erst später - nach Freigabe - bestickt und ausgeliefert. Zudem kann die Ware in der Zwischenzeit auf Kosten des Auftraggebers auf Lager genommen werden.

Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Ein evtl. Fehler ist unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn die Lieferung dadurch evtl. nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt.

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
Die gelieferte Ware hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und evtl. festgestellte Mängel umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Sendung, zu rügen. Versteckte Mängel müssen innerhalb eines Jahres gerügt werden. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden. Die Form der Mängelrüge ist im BGB geregelt.
Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Die Stickerei hat zunächst das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber die Stornierung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung ist ausgeschlossen.

Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material oder Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers.

Keine Haftung wird für die Bestickung von Trägermaterialien (insbesondere Textilien) übernommen, die vom Auftraggeber gestellt werden. Hinweise auf mögliche Risiken bei der Bestickung dieser Materialien, die u.a. in der Beschaffenheit des angelieferten Trägermaterials bzw. der Materialqualität liegen können, berühren diesen Haftungsausschluss nicht.

Lohnveredlung
Bei Lohnveredlungsarbeiten ist die Haftung auf die Höhe der Veredlungskosten beschränkt.
Vom Auftraggeber angelieferte Waren sind frei Haus anzuliefern. Der Eingang wird ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt.

Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt wurden. Der Auftraggeber hat die Stickerei von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Fertigung von Lizenzabbildungen oder Produkten, die dem Markenschutzgesetz unterliegen, ist dem Auftrag eine Bestätigung des Markeninhabers beizufügen.

Die Urheberrechte an erstellten Skizzen, Entwürfen, erstellten Dateien und Mustern verbleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei der Stickerei. Erstellte Stickdateien werden mindestens 2 Jahre für mögliche Nachbestellungen des Auftraggebers gespeichert. Erneute Programmierkosten entstehen dem Auftraggeber somit nicht.

Der Stickerei überlassene Vorlagen, Zeichnungen, Muster etc. werden nach Abschluss des Auftrages unverzüglich an den Auftraggeber zurückgereicht, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. Die Stickerei haftet nicht für Beschädigung oder Verlust, es sei denn, dass dies mit Vorsatz oder in grober Fahrlässigkeit geschieht.

Freigabemuster
Freigabemuster und -vorlagen sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen und der Stickerei unverzüglich freizugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Die Stickerei ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber ein Freigabemuster zu überlassen. Wird die Übersendung eines solchen nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Vorsatz oder grobes Verschulden.

Eigenwerbung der Stickerei
Die Stickerei ist berechtigt, von ihr produzierte Produkte in ihren eigenen Katalogen, Anzeigen, Flyern, Homepages u.dgl. abzubilden sowie diese zu Anschauungs- und Werbezwecken zu nutzen.

Umtausch & Storno
Muster an getragener Körperkleidung sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen und müssen daher voll in Rechnung gestellt werden.
Unveredelte Lagerware (Trägermaterial), kann gegen eine Stornogebühr von 10% des Nettowertes, mindestens aber 5,00 € netto umgetauscht bzw. storniert werden. Zudem werden ergangene Porto- und Verpackungskosten nach Aufwand berechnet.

Bei bestickten Trägermaterialien ist eine Umtausch oder Stornierung nach Auftragsfreigabe nicht mehr möglich. Die Auftragsfreigabe erfolgt mit der Auftragsbestätigung es sei denn, dass eine Mustererstellung und Musterfreigabe ausdrücklich vereinbart ist.

Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder Stornierung ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind unbestickte Trägermaterialien, die nicht rückgeführt bzw. einer anderweitigen Verwendung zugeführt werden können.

Widerrufsrecht im Fernabsatz (§ 3 FernAbsG)
Gemäß § 3 FernAbsG sowie § 361a BGB kann jeder Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerrufen werden. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung eines formlosen Widerrufs mit nachweisbarem Absender bzw. die Rücksendung der Ware. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 3 Abs. 1 FernAbsG spätestens vier Monate nach Eingang der Waren beim Empfänger.

Bei Widerruf ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr der Stickerei zurückzusenden. Bei einem Warenwert bis zu 40,00 € hat er die Rücksendekosten selbst zu tragen.
Ist eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Waren eingetreten und sind diese Umstände vom Auftraggeber vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden, hat er der Stickerei Schadenersatz zu leisten.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Nach § 3 Abs. 2 FernAbsG werden u.a. speziell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittene und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet waren vom Widerspruchsrecht ausgenommen. Dabei ist maßgebend, dass die Ware auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche des Auftraggebers zugeschnitten und mit diesen Eigenschaften in Auftrag gegeben wurde.

Datenschutz
Daten des Auftraggebers werden unter Beachtung der Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienst-Datenschutzgesetzes (TDDSG) nur zum Zweck der Verarbeitung erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Der Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Stickerei.
Sollten sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame zu ersetzen, die den Weggefallenen weitgehendste nahekommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die Niederlassung der
Stickerei Friedrichs,
Am Wasserlauf 13
25554 Nortorf

Der Gerichtsstand liegt in der Wahl der Stickerei.

Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht

 

 

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